Blaulicht - was tun?

Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, THW, etc. fahren nicht ohne Grund mit Blaulicht und Martin-Horn® durch die Straßen. Meist geht es darum Leben zu retten, Verletzte Personen zu versorgen oder Schaden von Personen und Sachwerten abzuhalten. Daher ist es wichtig Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrt unverzüglich Platz zu machen. Die Straßenverkehrsordnung stellt die rechtliche Grundlage hierfür dar. Im Stau ist es sowohl auf der Autobahn als auch auf Straßen in der Stadt, z.B. die B1, B236, wichtig, dass Einsatzfahrzeuge im Notfall durchkommen. Hierzu muss eine Rettungsgasse gebildet werden, am besten geschieht dies schon bei stockendem Verkehr. Bei den letzten Einsätzen ist immer wieder aufgefallen, dass diese Pflicht leider noch nicht von allen Autofahrern verinnerlicht wurde. Das kostet wichtige Sekunden oder gar Minuten, die am Ende Leben retten können. Daher:

Bei Stau - Rettungsgasse!

Die Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren möglichst weit nach links, alle anderen möglichst weit nach rechts. Zusätzlich ist es ratsam, dass LKW nicht auf mehreren Spuren nebeneinander stehen, da LKW sehr breit sind und die Gasse somit sehr eng ist. Unsere Fahrzeuge sind leider nicht unbedingt die schlanksten - das kann zu Millimeterarbeit führen und unnötig Zeit kosten.

Es gibt in der Straßenverkehrsordnung eine Unterscheidung zwischen Sonder- und Wegerechten.

Die Sonderrechte erlauben es Einsatzfahrzeugen, aber auch privat PKW von Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zur Feuerwache, im Alarmfall z.B. über rote Ampeln zu fahren oder schneller als erlaubt zu fahren. Wir müssen auf Einsatzfahrt viele verschiedene Dinge beachten und noch vorsichtiger fahren als sonst.

Die Wegerechte verpflichten andere Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen, mit Blaulicht, Platz zu machen. Mehr Informationen dazu in den Broschüren des ADAC, siehe unten.

Der ADAC stellt viele Informationen für Kraftfahrer zur Verfügung:

Rettungsgasse

Feuerwehr im PKW

Blaulicht - was tun?